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Mitarbeiterberatung?

Beratung bedeutet für uns, jeden Klienten in die Lage zu versetzen, eine für seine Lebensumstände und Absichten vernünftige Entscheidung zu treffen – auf der Basis von Verständnis für die Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung:
Förderbedingungen? Höchstgrenzen? Einschränkungen bei der Vererbbarkeit? Rechte und Pflichten? Lebenslange Rente oder Kapitalabfindung? Basiszinssatz?
Ein Arbeitgeber demonstriert durch die Einbindung von kompetenten Beratern die Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.

Jeder Mitarbeiter sollte wissen, was ihm zusteht und sich dann bewusst für oder gegen den Aufbau zusätzlichen Altersversorgung entscheiden.

Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Informations- und Beratungskonzepte bzw. über die vielseitigen individuellen Möglichkeiten im Rahmen der bAV.

Sprechen Sie uns an.