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Sozialabgabenersparnis?

Eine Entgeltumwandlung führt grundsätzlich beim Arbeitnehmer und beim Arbeitgeber zu einer Reduzierung der Sozialabgaben.

Vor der Einführung einer betrieblichen Altersversorgung mit dem Ziel einer Reduktion der Sozialabgaben ist in jedem Fall eine Einzelprüfung bzw. eine unternehmensspezifische Simulation erforderlich.
Die Gleichung Einführung einer betrieblichen Altersversorgung = Sozialabgabenersparnis = Nutzen für den Arbeitnehmer ist nicht haltbar, da eine Ersparnis von verschiedenen Rahmenbedingungen (z.B. Beitragsbemessungsgrenzen) abhängig ist und nicht automatisch zum Vorteil eines Arbeitnehmers führt, weil sie z.B. eine Reduktion von Leistungsansprüchen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente) oder ggf. den Rückfall in die Versicherungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung nach sich zieht.

Die Entscheidung für eine bAV zum Zwecke der Reduktion der Sozialabgaben beim Arbeitgeber erfordert eine ausführliche Beratung und Berücksichtigung aller Konsequenzen.

Erfahren Sie mehr über das Verfahren zur Ermittlung der Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen.

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