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Haftungssicherheit?

Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Arbeitnehmer eine bestehende Anwartschaft zum neuen Arbeitgeber mitnehmen kann. Der neue Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Anwartschaft zu portieren oder den bestehenden Vertrag zu übernehmen (Versicherungsnehmer­wechsel).

Im Falle eines Versicherungsnehmerwechsels ist es im Gegensatz zur Portierung unerlässlich, den bestehenden Vertrag fundiert zu prüfen, um die Risiken, die bei Fortführung mit übernommen werden, zu identifizieren. Diese Risikoprüfung erfordert hohes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Deswegen bieten wir die Durchführung einer Risikoprüfung als Dienstleistung an.

Unsere Vertragsanalyse identifiziert und quantifiziert die Risiken einer mitgebrachten Anwartschaft und liefert Ihnen eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

Erfahren Sie mehr über das Verfahren der Risikoprüfung und die Verfahren Versicherungsnehmerwechsel und Portierung.

Sprechen Sie uns an.