
Gesetzeskonformität?
Die enorme gesellschaftliche Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung bringt eine starke Dynamik in der Gesetzgebung mit sich. Diese grundsätzlich positive Situation löst für den Arbeitgeber immer wieder Anpassungsbedarf aus.
Die Verankerung von Anwartschaftsregelungen oder die Zusage von Versorgungsleistungen gegenüber ausgewählten Personenkreisen unterliegen klar definierten gesetzlichen Regelungen.
Außerhalb präziser gesetzlicher Regelungen, aber im Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern sind Vereinbarungen im Versorgungswerk, welche z.B. die Rabattierung, die verwendeten Anlageformen oder die Fortführung des Vertrages nach Austritt des Mitarbeiters festlegen.
Wir prüfen bestehende Versorgungswerke auf Gesetzeskonformität und Streitpotenziale und passen diese an aktuelle Gesetzgebung und Rechtssprechung an.
Erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten, die der Gesetzgeber mit der betrieblichen Altersversorgung verbindet.
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